Allgemeine Geschäftsbedingungen
Melanie Flues - Privatlehrerin
§ 1 Geltungsbereich, Vertragssprache
(1)
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen uns, Melanie Flues – Privatlehrerin, Erkrather Str. 401, 40231 Düsseldorf, Deutschland (im Folgenden auch „Privatlehrerin“ oder „Veranstalterin“) und den Teilnehmer/innen und Schüler/innen, den Unterricht, die Kurse, Coaching oder weitere Leistungen in Anspruch nehmen. Das Angebot richtet sich an volljährige und unbeschränkt geschäftsfähige Verbraucher. Im Falle von minderjährigen Schüler/innen schließen die Erziehungsberechtigten und gesetzlichen Vertreter die Verträge.
(2)
Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt.
3)
Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Vertragsgegenstände
(1)
Bei sämtlichen Leistungen, wie Einzel- und Gruppenunterricht, Workshops und weiteren Angeboten handelt es sich um kostenpflichtige Dienstleistungen. Die Leistungen werden online angeboten.
(2)
Die Inhalts- und Leistungsbeschreibung der Angebote und der Kurse entnehmen Sie der Internetseite
www.melanieflues-privatlehrerin.de
(3)
Sämtliche Angebote im Internet sind unverbindlich und stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
(4)
Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen der Veranstalterin und den Teilnehmer/innen.
§ 3 Vertragsschluss
(1)
Sofern ein Vertrag zwischen der Privatlehrerin und den Teilnehmer/innen nicht unmittelbar unter Anwesenden geschlossen wird, gelten nachfolgende Regelungen:
Die von uns auf der Website dargestellten Angebote der Unterrichtsleistungen oder Workshops und sonstiger Dienstleistungen stellen eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, sich für Unterrichtsleistungen oder Workshops anzumelden bzw. die Dienstleistungen zu beauftragen.
(2)
Alle Angebote der Privatlehrerin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(3)
Durch eine Anfrage, zu Unterrichtsleistungen oder Workshops oder der Beauftragung einer Leistung, über eine E-Mail oder unser Kontaktformular macht der/die Teilnehmer/in ein verbindliches Angebot.
(4)
Der/die Teilnehmer/in erhält per E-Mail eine Bestätigungs-E-Mail inkl. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer Datenschutzerklärung.
(5)
Die Veranstalterin lädt die neuen Teilnehmer/innen vor Aufnahme in den Unterricht zu einer Kennenlernveranstaltung per Videokonferenz ein. Bei dieser Veranstaltung muss bei Minderjährigen ein Erziehungsberechtigter bzw. gesetzlicher Vertreter des/der Teilnehmer/in anwesend sein.
(6)
Das Angebot des/der Teilnehmer/in kann seitens der Privatlehrerin innerhalb von drei Werktagen nach Durchführen der Kennenlernveranstaltung angenommen werden. Das Angebot gilt erst als von uns angenommen, sobald wir gegenüber dem/der Teilnehmer/in (per E-Mail) die Annahme erklären.
(7)
Alle übrigen Angebote von Teilnehmer/innen können von der Privatlehrerin innerhalb von drei Werktagen nach Eingang des Angebots bzw. der Anfrage angenommen werden.
§ 4 Einrichtung eines Schüler/innen-Accounts
Für jede/n Schüler/in muss vor Beginn des Unterrichts ein Account angelegt werden. Dieser wird auf Kosten der Teilnehmer/in erstellt und für 12 Monate bereitgehalten. Danach erlischt der Account und ist neu zu erstellen.
§ 5 Vertragslaufzeit, Planung von Unterricht oder Workshops
Die Vertragslaufzeit ist grundsätzlich zeitlich unbegrenzt. Es werden je nach Vereinbarung eine einzelne oder mehrere Kurseinheiten geplant und festgelegt. Nach Leistung dieser Einheiten können jeweils neue Kurseinheiten geplant und festgelegt werden.
§ 6 Durchführung der Coachings oder Workshops, digitale Leistungen
(1)
Für den Inhalt der Coachings oder Workshops ist die Veranstalterin verantwortlich. Stellt die Veranstalterin während der Ausbildung fest, dass die Teilnehmer/in die nach der Kursbeschreibung erforderlichen Vorkenntnisse bzw. Voraussetzungen nicht mitbringen, so kann sie entsprechende Änderungen des Kursablaufs vornehmen, sofern hierdurch das Ausbildungsziel nicht verfehlt wird. Der Veranstalterin steht in diesem Rahmen ein entsprechender pädagogischer Ermessensspielraum zu.
(2)
Die Zurverfügungstellung erfolgt ausschließlich über die Bereitstellung eines Online-Video-Streams unter Einsatz entsprechender technischer Mittel zu einem bestimmten vereinbarten Zeitpunkt. Für die ordnungsgemäße Reproduktion bzw. Wiedergabe der Streams muss das System des/der Teilnehmers/in bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen, die dem/der Teilnehmer/in auf der Website der Veranstalterin mitgeteilt werden. Für die Einhaltung der Systemvoraussetzungen trägt der/die Teilnehmer/in die Verantwortung. Die Veranstalterin haftet nicht für technische Probleme, die auf mangelhafte Systemvoraussetzungen bei dem/der Teilnehmer/in zurückzuführen sind.
(3)
Die Veranstalterin schuldet und garantiert keinen Ausbildungserfolg.
(4)
Die Veranstalterin informiert den/die Teilnehmer/in vor und während der Ausbildung über alle Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind.
§ 7 Mitwirkungspflichten der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers; Unerlaubte Handlungen, Störungen durch die Teilnehmerin/Teilnehmer; Kündigung durch die Veranstalterin
(1)
Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer hat die von der Veranstalterin gemachten und sachlich nachvollziehbaren Hinweise bezüglich der Durchführung der Veranstaltung zu beachten. Er/sie ist verpflichtet an der ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung mitzuwirken und somit zum Schulungserfolg beizutragen. Zur Mitwirkungspflicht der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers gehört insbesondere das rechtzeitige Zusenden bestimmter Informationen über aktuelle Lerninhalte und bestimmter Materialien (Fotos über WhatsApp oder ggf. dem Online-Programm von z.B. Buchseiten, Mitschriften aus dem Unterricht etc.) sowie die rechtzeitige Mitteilung über bevorstehende Prüfungen etc.
(2)
Störungen des Veranstaltungsablaufs und Gefährdungen oder Belästigungen anderer Teilnehmer oder der Veranstalterin sind zu unterlassen und werden geahndet. Unerlaubte Bild-/Video- oder Audioaufzeichnung sind nicht erlaubt und werden geahndet.
(3)
Wer als Teilnehmerin bzw. Teilnehmer nachhaltig gegen seine Pflichten vorsätzlich oder fahrlässig verstößt und damit die Abhaltung eines ordnungsgemäßen Kursunterrichts gefährdet, kann von der Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen werden. In diesem Fall steht der Veranstalterin ein Recht zur fristlosen Kündigung zu. Auch bleibt in diesem Fall der Anspruch von der Veranstalterin auf die vollständige Vergütung bestehen.
§ 8 Preise und Zahlungsmodalitäten
(1)
Die aktuellen Preise für die Unterrichtsleistungen sowie die Accounterstellung und -bereithaltung können der Seite „Preise“ auf der Internetseite www.melanieflues-privatlehrerin.de entnommen werden.
(2)
Die Gebühren für die die Accounterstellung und -bereithaltung werden im Voraus gezahlt, sofern nicht etwas Abweichendes vereinbart wird.
(3)
Die Teilnehmerinnen bzw. die Teilnehmer sind zur Vorkasse verpflichtet, sofern sie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ihren Sitz bzw. Wohnsitz haben. Bei der Festlegung einzelner oder mehrerer Kurseinheiten erhält der Teilnehmer eine Rechnung über die vereinbarten Leistungen. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
(4)
Die Vergütung für Unterrichtsleistungen werden im Übrigen nach Erbringung der Leistung gezahlt, sofern nicht etwas Abweichendes vereinbart wird. Nach Durchführung des Unterrichts /des Kurses wird dann monatlich eine Rechnung über die Unterrichtsvergütung ausgestellt. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
(5)
Sämtliche Vergütungsforderungen sind nach Rechnungsstellung, ohne jeden Abzug sofort fällig. Die Rechnungen sind binnen 10 Tage zu zahlen. Der Teilnehmer kann per Überweisung seiner Zahlungspflicht nachkommen.
(6)
Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden nach gesonderter Absprache berechnet.
§ 9 Rücktritt/Stornogebühren
(1)
Tritt der/die Teilnehmer/in von der gebuchten Veranstaltung zurück, werden folgende Stornogebühren berechnet:
Bis 2 Stunden (120 Minuten) vor Beginn der Veranstaltung: keine Gebühren,
danach werden 100% der vereinbarten Vergütung fällig.
(2)
Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin, wobei eine elektronische Erklärung (WhatsApp) ausreicht.
(3)
Dem/der Teilnehmer/in wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung/Stornogebühren sei überhaupt nicht entstanden oder der eingetretene Schaden sei niedriger als die festgesetzte Pauschale.
§ 10 Teilnehmerinformation: Speicherung Ihrer Bestelldaten; Korrekturhinweis
(1)
Die Anmeldung des Teilnehmers mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Beschreibung, Preis etc.) wird von Privatlehrerin gespeichert. Der Teilnehmer hat über das Internet jedoch keinen Zugriff auf vergangene Anmeldungen. Die AGB erhält der/die Teilnehmer/in als pdf-Datei in unserer Anmeldebestätigungs-E-Mail zugesandt.
(2)
Der/die Teilnehmer/in kann die AGB aber auch jederzeit über unsere Website aufrufen. Wenn der/die Teilnehmer/in die Beschreibung der gebuchten Leistung auf unserer Website für eigene Zwecke sichern möchte, kann er zum Zeitpunkt der Anmeldung z.B. einen Screenshot (= Bildschirmfotografie) anfertigen oder alternativ die ganze Seite ausdrucken.
§ 11 Hindernisse bei der Leistungserbringung
(1)
Kann durch höhere Gewalt, Krankheit, Unfall oder einem sonstigen nicht von der Privatlehrerin zu vertretenden Grund die Ausbildung nicht zu dem vereinbarten Termin stattfinden, ist die Privatlehrerin verpflichtet, alsbald möglich einen Ersatztermin zu benennen.
(2)
Hindernisse bei der Leistungserbringung, die ihre Ursache bei den Teilnehmern haben, lassen den Vergütungsanspruch der Veranstalterin grundsätzlich unberührt.
§ 12 Haftung
Die Veranstalterin haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet sie für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Teilnehmer regelmäßig vertrauen. Im letztgenannten Fall haftet die Veranstalterin jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Sie haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ebenso bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
§ 13 Urheberrechtlicher Schutz der Kursunterlagen
Die dem Teilnehmer zur Verfügung gestellten Kursmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Die Kursmaterialien sind ausschließlich zur persönlichen Verwendung im Rahmen der Ausbildung bestimmt. Jegliche Vervielfältigung, Nachdruck oder Übersetzung und Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung durch Privatlehrerin, auch von Teilen der Unterlagen, sind nicht gestattet und werden zivil- bzw. strafrechtlich verfolgt.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1)
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2)
Sollte der/die Teilnehmer/in die Bestellung bei uns als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder als öffentlich-rechtliches Sondervermögen vorgenommen haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz von Privatlehrerin für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 15 Verbraucherinformation: Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren
Die Veranstalterin nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.



